EnglishDeutsch
Partnerprogramm beitreten
Ratgeber

Krypto-Bonus versteuern: So behandelt das Finanzamt Empfehlungsprämien und Startboni

Eine Empfehlungsprämie fühlt sich an wie ein Geschenk, ist für das Finanzamt aber meist eine Gegenleistung. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Krypto-Bonus in Deutschland unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, was die 256-€-Freigrenze bedeutet, wie die Haltefrist für erhaltene Coins läuft und was in Österreich und der Schweiz anders ist.

Purple 3D cash register

Die kurze Antwort zuerst: Wenn du für einen Krypto-Bonus etwas tun musstest, will das Finanzamt in der Regel davon wissen. Ob Werberprämie für einen geworbenen Freund, USDC-Airdrop für die erste Einzahlung oder Bitcoin-Gutschein für einen Hardware-Wallet-Kauf: In Deutschland landen solche Prämien meist bei den sonstigen Einkünften aus Leistungen. Wer sie später verkauft oder tauscht, löst einen zweiten, getrennten Steuertatbestand aus.

Die gute Nachricht: Für die meisten Einsteiger bleibt es bei kleinen Beträgen steuerfrei, weil eine Freigrenze greift. Die schlechte: Die Freigrenze kippt bei einem Euro zu viel komplett, und wer über mehrere Börsen wirbt, überschreitet sie schneller als gedacht. Dieser Ratgeber erklärt, was Gesetz und Finanzverwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz sagen, rechnet Beispiele durch und zeigt, welche Unterlagen du aufheben solltest.

Drei Arten von Prämien, drei verschiedene Fragen

Bevor es um Paragrafen geht, lohnt ein Blick darauf, was du überhaupt bekommen hast. Die Krypto-Branche wirft unter dem Wort „Bonus“ sehr unterschiedliche Dinge zusammen.

Die Werberprämie bekommst du, weil du andere Nutzer geworben hast. Das ist der klarste Fall: Du erbringst eine Leistung, nämlich Werbung für eine Plattform, und wirst dafür bezahlt. Der Startbonus geht an dich als Neukunde, weil du dich registriert, verifiziert, eingezahlt oder gehandelt hast. Auch hier steckt eine Gegenleistung drin, wenn auch eine kleinere. Und dann gibt es Gebührenrabatte und Gutscheine: Fee Saver, Futures-Gutscheine oder ein KickbackEin Teil deiner eigenen Handelsgebühr, den die Börse dir zurückgibt. Bei 10 % Kickback kostet dich eine Gebühr von 10 € effektiv nur 9 €. auf deine Handelsgebühren. Sie sind oft gar nicht auszahlbar und wirken eher wie ein Preisnachlass.

PrämienartBeispielTypische Einordnung in DE
Werberprämie20 % der Gebühren deiner GeworbenenEinkünfte aus Leistungen, bei Umfang gewerblich
Startbonus mit Aufgaben5 USDC für Einzahlung und ersten TradeMeist Einkünfte aus Leistungen
Auszahlbarer GutscheinBTC-Gutschein nach GerätekaufBeim Käufer eher Preisnachlass
Nicht auszahlbarer GutscheinFee Saver, Futures-BonusUngeklärt, dokumentieren

Deutschland: § 22 Nr. 3 EStG und die Frage nach der Gegenleistung

Das deutsche Einkommensteuergesetz hat eine Auffangvorschrift für genau solche Fälle. Nach § 22 Nr. 3 EStG sind Einkünfte aus Leistungen steuerpflichtig, die in keine andere Einkunftsart passen. Der Klassiker ist die gelegentliche Vermittlung, und eine Empfehlung bei einer Kryptobörse ist im Kern genau das.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in seinem Schreiben zu Kryptowerten mit verwandten Fällen beschäftigt. Für AirdropsEine Verteilung von Token an viele Nutzer, oft als Marketingaktion. Manche Airdrops sind an Aufgaben geknüpft, andere kommen ohne eigenes Zutun. unterscheidet es danach, ob der Empfänger etwas dafür tun muss. Muss er eine Leistung erbringen, etwa Beiträge in sozialen Medien teilen oder Daten über das technisch Notwendige hinaus preisgeben, können Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Die erhaltenen Token sind dann mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen. Kommt die Zuteilung ohne jede Gegenleistung, kann dagegen eine Schenkung vorliegen.

Auf Empfehlungsprogramme übertragen heißt das: Wer Freunde wirbt und dafür bezahlt wird, erbringt eindeutig eine Leistung. Beim Startbonus für Neukunden ist es weniger eindeutig, aber auch hier musst du dich registrieren, deine Identität offenlegen, Geld einzahlen und handeln. Eine reine Schenkung ohne Gegenleistung ist das kaum. Die vorsichtige Lesart lautet deshalb: Auch Startboni gehören in die Rechnung.

Bewertet wird zum Marktkurs bei Zufluss. Bekommst du 5 USDC, sind das bei einem Euro-Dollar-Kurs von zum Beispiel 1,10 rund 4,55 €. Bei Bitcoin oder anderen schwankenden Coins zählt der Euro-Wert an dem Tag, an dem die Prämie in deinem Konto landet und du darüber verfügen kannst.

Die 256-€-Freigrenze: ein Euro kann alles kosten

Der wichtigste Satz für Gelegenheitswerber steht ebenfalls in § 22 Nr. 3 EStG: Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen haben. Das klingt nach einem Freibetrag, ist aber eine FreigrenzeBei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange du darunter bleibst. Erreichst du sie, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss. Ein Freibetrag zieht dagegen immer nur den festen Betrag ab., und dieser Unterschied ist teuer.

Zwei Punkte musst du kennen. Erstens zählen alle Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zusammen, nicht pro Börse. Werberprämien von drei Plattformen, ein Startbonus und andere gelegentliche Leistungen außerhalb der Kryptowelt werden addiert. Zweitens geht es um Einkünfte, also um Einnahmen abzüglich der damit verbundenen Ausgaben, der WerbungskostenAusgaben, die du hast, um die Einnahmen zu erzielen, zum Beispiel Kosten für eine Website, über die du Empfehlungslinks verbreitest..

Prämien im KalenderjahrUnter 256 €?Was steuerpflichtig ist
40 € aus zwei StartboniJaNichts
255 € aus WerberprämienJaNichts
256 € aus WerberprämienNeinDie vollen 256 €
600 € Prämien, 120 € WerbungskostenNein, 480 € EinkünfteDie vollen 480 €

Steuerpflichtig heißt: Der Betrag wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei 256 € und einem Grenzsteuersatz von 30 % wären das rund 77 € Steuer, plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei 255 € wäre es nichts. Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte das im Blick behalten, bevor im Dezember noch eine Prämie ausgeschüttet wird.

Verluste aus solchen Leistungen lassen sich übrigens nur mit positiven Einkünften derselben Art verrechnen. Wer für eine Werbe-Website mehr ausgibt, als er an Prämien einnimmt, kann den Verlust nicht einfach mit seinem Gehalt verrechnen.

Erhaltene Coins: Haltefrist nach § 23 EStG

Mit der Prämie ist die Steuerfrage nicht erledigt. Was passiert, wenn du die erhaltenen Coins später verkaufst oder tauschst? Hier greift § 23 EStG über private Veräußerungsgeschäfte.

Wird die Prämie bei Zufluss als Einkunft angesetzt, gilt das in der Regel als Anschaffung: Deine Anschaffungskosten sind der Marktkurs, mit dem du die Prämie erfasst hast, und ab diesem Tag läuft die einjährige Haltefrist. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Kursgewinn seit Erhalt steuerpflichtig. Verkaufst du nach mehr als einem Jahr, ist er im Privatvermögen steuerfrei.

Ein Beispiel: Du bekommst 0,001 BTC als Werberprämie, an diesem Tag 60 € wert. Diese 60 € gehören zu deinen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Acht Monate später verkaufst du die 0,001 BTC für 90 €. Der Gewinn nach § 23 EStG beträgt 30 €, nicht 90 €, weil die 60 € schon erfasst sind. Wartest du 13 Monate, sind die 30 € steuerfrei. Vergisst du die Anschaffungskosten, zahlst du womöglich zweimal auf dieselben 60 €.

Auch für private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine eigene Freigrenze: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn daraus im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt. Sie wurde vor einigen Jahren von 600 € angehoben und gilt getrennt von der 256-€-Grenze. Beide Freigrenzen funktionieren nach demselben Prinzip: knapp darüber, und alles ist steuerpflichtig.

Gutscheine, Fee Saver und Futures-Bonusse

Viele Börsen zahlen den Großteil ihrer Werbeprämien nicht als Coins aus, sondern als Gutscheine. Ein Fee Saver verrechnet nur Handelsgebühren, ein Futures-Bonus dient als Sicherheitsleistung für Hebelpositionen, und beide lassen sich nie auszahlen. Was wir in den Checks zum Bybit Bonus oder zum Binance Gutschein beschreiben, ist steuerlich eine Grauzone.

Das BMF-Schreiben sagt zu solchen Gutscheinen nichts Konkretes. Für ein Einkommen braucht es einen Zufluss, also die Möglichkeit, wirtschaftlich über etwas zu verfügen. Ein Gutschein, der nur Gebühren senkt, wirkt eher wie ein Rabatt: Du zahlst weniger, bekommst aber nichts. Ein Futures-Bonus, mit dem du Gewinne erzielst, ist anders zu sehen, denn dann fließen dir echte Gewinne zu, die als Einkünfte aus dem Handel zu erfassen sind.

Die praktische Empfehlung: Notiere jeden Gutschein mit Datum, Art, Nennwert und dem Zeitpunkt, an dem du ihn genutzt hast. Entscheide dann einheitlich, idealerweise mit einer Steuerberatung, wie du ihn behandelst. Ein Kickback, also eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, mindert in der Regel einfach deine Handelskosten.

Partnerprogramm beitreten

Hardware-Wallet-Gutscheine: Käufer und Werber

Ein Sonderfall sind die Programme der Hardware-Wallet-Hersteller. Beim Ledger Rabattcode bekommt der Käufer nach dem Kauf Bitcoin im Wert von 5 bis 20 US-Dollar, beim Trezor Rabattcode 10 % direkt an der Kasse. Für dich als Käufer spricht viel dafür, beides als Preisnachlass auf das Gerät zu sehen, nicht als Einkommen. Bei den Bitcoin von Ledger beginnt mit der Gutschrift aber ein eigener Bestand mit eigener Haltefrist.

Für den Werber ist es eine Leistung: Er bekommt BTC oder einen Shop-Gutschein, weil jemand über seinen Link gekauft hat. Das fällt unter § 22 Nr. 3 EStG und wird mit den übrigen Prämien zusammengezählt.

Österreich: Sondersteuersatz und laufende Einkünfte

Österreich hat Kryptowährungen ausdrücklich ins Einkommensteuergesetz aufgenommen und sie den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Für Kryptowährungen, die nach dem Stichtag Ende Februar 2021 angeschafft wurden, gilt das „Neuvermögen“: Kursgewinne werden unabhängig von einer Haltefrist mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Eine steuerfreie Spekulationsfrist wie in Deutschland gibt es dafür nicht mehr.

Das österreichische Finanzministerium unterscheidet bei Zuflüssen genau. Laufende Einkünfte aus Kryptowährungen sind vor allem Entgelte für das Verleihen von Krypto (Lending) und Erträge aus Mining; sie werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Airdrops, Hardforks und BountiesBelohnungen für kleine Aufgaben, etwa das Teilen eines Beitrags. Das österreichische BMF behandelt sie wie Airdrops, solange die Gegenleistung nur geringfügig ist. mit nur geringfügiger Gegenleistung sind dagegen bei Erhalt nicht steuerpflichtig. Ihre Anschaffungskosten werden mit null angesetzt, sodass beim späteren Verkauf der volle Erlös mit 27,5 % besteuert wird.

Erhält jemand Kryptowährung als Entgelt für eine Leistung, ist sie nach den Ausführungen des BMF bei Zufluss mit ihrem Wert zu diesem Zeitpunkt zu erfassen, und zwar in der Einkunftsart, zu der die Leistung gehört. Für gelegentliche Leistungen, die in keine andere Kategorie passen, kennt das österreichische Gesetz in § 29 Z 3 EStG die sonstigen Einkünfte aus Leistungen, steuerfrei bis 220 € im Jahr. Wer im großen Stil wirbt, landet schnell bei gewerblichen Einkünften.

Empfehlungsprämien nennt das BMF nicht ausdrücklich. Eine plausible Einordnung: Ein kleiner Startbonus mit kaum mehr Aufwand als der Registrierung ähnelt einer Bounty, eine Werberprämie für aktiv geworbene Kunden ist eher ein Entgelt für eine Leistung. Beim späteren Verkauf greift für den Kursgewinn in beiden Fällen der Sondersteuersatz. Inländische Krypto-Dienstleister behalten die Kapitalertragsteuer inzwischen direkt ein, bei ausländischen Börsen musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Schweiz: Einkommen, Vermögen und steuerfreie Kursgewinne

In der Schweiz ist die Systematik eine andere. Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, solange du nicht als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wirst. Dafür zählen Kryptowährungen zum Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht für verbreitete Kryptowährungen Jahresendkurse, die als Grundlage für die Bewertung dienen.

Eine Prämie für eine Tätigkeit, also etwa für das Werben von Kunden, ist dagegen kein steuerfreier Kapitalgewinn, sondern steuerbares Einkommen zum Verkehrswert bei Erhalt. Für Airdrops geht die ESTV ebenfalls von steuerbarem Einkommen bei Zuteilung aus. Kantonal kann es Unterschiede in der Praxis geben. Wer regelmäßig Empfehlungsprämien in größerem Umfang verdient, sollte die Frage der selbstständigen Erwerbstätigkeit mit dem Steueramt seines Kantons klären.

Die drei Länder im Vergleich

LandPrämie bei ErhaltSpäterer VerkaufWichtige Grenze
Deutschland§ 22 Nr. 3 EStG, persönlicher SteuersatzSteuerfrei nach 1 Jahr HaltedauerFreigrenze unter 256 €
ÖsterreichJe nach Art: Leistungsentgelt oder bei Erhalt steuerfrei27,5 % ohne Haltefrist220 € für gelegentliche Leistungen
SchweizSteuerbares EinkommenPrivat grundsätzlich steuerfreiVermögenssteuer auf den Bestand

Dokumentation: was du aufheben solltest

Das BMF-Schreiben betont die Mitwirkungspflichten. Wer über ausländische Börsen handelt, muss dem Finanzamt die nötigen Informationen selbst beschaffen und vorlegen. Dazu kommt mehr Transparenz: Mit der EU-Richtlinie DAC8 melden Krypto-Dienstleister in der EU Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen an die Finanzbehörden. Das Finanzamt kennt die Zahlen dann womöglich schon, bevor du sie einträgst.

Eine einfache Routine reicht für die meisten:

  1. Transaktionshistorie regelmäßig exportieren. Mindestens einmal im Quartal von jeder Börse. Manche Plattformen zeigen alte Einträge nach einiger Zeit nicht mehr an, oder Konten werden geschlossen.
  2. Prämien gesondert kennzeichnen. Börsen nennen Prämien in ihren Exporten oft nur „Bonus“, „Distribution“ oder „Airdrop“. Notiere, ob es eine Werberprämie, ein Startbonus oder ein Gutschein war.
  3. Euro-Wert bei Zufluss festhalten. Mit Datum und verwendeter Kursquelle. Das ist zugleich deine Anschaffungskostenbasis.
  4. Bedingungen sichern. Screenshots der Programmbedingungen und deines Referral-Dashboards helfen, wenn das Finanzamt fragt, wofür eine Zahlung war.
  5. Jahressumme prüfen. Vor Jahresende addieren, wie nah du an der 256-€-Grenze bist.

Für Neukunden gilt ohnehin: Prämien bei regulierten Börsen sind leichter zu dokumentieren, weil sie saubere Exporte liefern. Einen Überblick über die Programme in Deutschland findest du auf der Startseite, Details etwa beim Bitvavo Empfehlungscode, beim Coinbase Bonus und beim CEX.io Empfehlungscode.

Wann aus Empfehlungen ein Gewerbe wird

Ein paar Einladungen an Freunde sind das eine. Ein YouTube-Kanal, eine Telegram-Gruppe oder eine Website, die regelmäßig Empfehlungslinks verbreitet und jeden Monat Provisionen einbringt, ist etwas anderes. Bei Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Auftreten am Markt kann das Finanzamt von einem Gewerbebetrieb ausgehen. Dann ändern sich Einkunftsart, Aufzeichnungspflichten und unter Umständen die Gewerbesteuer, und die 256-€-Grenze spielt keine Rolle mehr. Spätestens an diesem Punkt lohnt sich eine Steuerberatung, und zwar bevor das Jahr endet, nicht danach.

Häufige Fragen

Muss ich einen Krypto-Bonus versteuern?
In Deutschland meistens ja, wenn du für die Prämie etwas tun musstest, etwa Freunde werben, dich verifizieren, einzahlen oder handeln. Dann handelt es sich in der Regel um sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleiben sie nur, wenn alle solchen Einkünfte im Kalenderjahr zusammen weniger als 256 € betragen.
Ist die 256-€-Grenze ein Freibetrag?
Nein, eine Freigrenze. Liegen deine Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG im Jahr bei 255 €, bleibt alles steuerfrei. Bei 256 € oder mehr ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze.
Wann kann ich Coins aus einer Empfehlungsprämie steuerfrei verkaufen?
Wird die Prämie bei Erhalt als Einkunft erfasst, gilt das in der Regel als Anschaffung zum Marktkurs. Ab dann läuft die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG. Verkaufst du die Coins nach mehr als einem Jahr, ist der Kursgewinn im Privatvermögen steuerfrei.
Muss ich Fee Saver und Futures-Gutscheine versteuern?
Das ist nicht abschließend geklärt. Gutscheine, die nur Gebühren verrechnen oder als Margin dienen und nie auszahlbar sind, führen nach verbreiteter Ansicht erst dann zu einem Vorteil, wenn du sie nutzt. Dokumentiere sie trotzdem und kläre die Behandlung mit einer Steuerberatung.
Wie wird eine Empfehlungsprämie in Österreich besteuert?
Das österreichische BMF nennt Empfehlungsprämien nicht ausdrücklich. Krypto als Entgelt für eine Leistung wird bei Zufluss mit dem Wert zu diesem Zeitpunkt erfasst, bei gelegentlichen Leistungen kommen sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 220 € im Jahr in Betracht. Der spätere Verkauf der Coins unterliegt dem Sondersteuersatz von 27,5 %.
Ist ein Krypto-Bonus in der Schweiz steuerfrei?
Nein. Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz zwar grundsätzlich steuerfrei, eine Prämie für eine Tätigkeit wie das Werben von Kunden ist aber steuerbares Einkommen. Die erhaltenen Coins zählen außerdem zum Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer.

Offizielle Quellen

Die Bedingungen legt die Plattform fest und sie können sich jederzeit ändern. Prüfe das aktuelle Angebot immer auf der offiziellen Seite, bevor du einzahlst.